Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften
1. Begriff: Rechtsverbindliche Vorschriften der  Berufsgenossenschaften (§§ 15–17 SGB VII) als Träger der gesetzlichen  Unfallversicherung über geeignete vorbeugende Maßnahmen, die den Eintritt von Schäden durch Unfälle oder Berufskrankheiten vermeiden oder einschränken sollen.
- 2. Inhalt: Die U. enthalten Bestimmungen über Einrichtungen und Anordnungen, die die Betriebe zu treffen haben, und Bestimmungen über das Verhalten der Versicherten.
- 3. Die Durchführung der U. in den Betrieben überwachen von den Berufsgenossenschaften eingesetzte technische Aufsichtsbeamte. Sie unterrichten und beraten die Betriebe und die Versicherten und sorgen bei Beanstandungen für Abhilfe.
- 4. Bei Nichteinhaltung von U.: Ordnungsstrafen für Mitglieder und Versicherte bis zu 10.000 Euro, festgesetzt vom Vorstand der Berufsgenossenschaft. Kann durch eine Klage vor den  Sozialgerichten angefochten werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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